EU Bio-Siegel garantiert Mindeststandard bei Bio-Lebensmitteln

Neu ist es nicht, das EU Bio-Siegel mit dem Sternenblatt – aber nun müssen es alle verpackten Bio-Lebensmittel tragen. Bio-Müsli, Bio-Tee oder abgepackter Bio-Käse muss dann einen Mindeststandard erfüllen. Doch was heißt das genau? WeeYoo zeigt Dir, was das EU Bio-Siegel verspricht.

EU Bio-Siegel garantiert Mindeststandard bei Bio-Lebensmitteln

EU Bio-Siegel: Was in Bio-Lebensmitteln mit Sicherheit drin ist, steht nun drauf.

Hamburg, 27.06.2012

Neu ist es nicht, das EU Bio-Siegel mit dem Sternenblatt – aber nun müssen es alle verpackten Bio-Lebensmittel tragen. Bio-Müsli, Bio-Tee oder abgepackter Bio-Käse muss dann einen Mindeststandard erfüllen. Doch was heißt das genau? WeeYoo zeigt Dir, was das EU Bio-Siegel verspricht.

Bio bleibt mindestens Bio

Zunächst einmal verspricht Dir das EU Bio-Siegel, dass die gekennzeichneten Lebensmittel auf Basis der geltenden EU-Verordnungen (EC 889/2008, EU 271/2010) hergestellt wurden. Das ein Anbaubetrieb die EU-Öko-Verordnung einhält, wird einmal im Jahr von einer Öko-Kontrollstelle geprüft (und die Kontrolle soll laut foodwatch auch gut sein). Wer das EU Bio-Siegel missbräuchlich verwendet, macht sich also strafbar.

Laut dieser Verordnung müssen Produkte mit dem EU Bio-Siegel zum Beispiel zu mindestens 95 Prozent aus biologisch angebauten Lebensmitteln bestehen. Nur maximal 5 Prozent eines Bio-Lebensmittels mit EU Bio-Siegel dürfen aus konventioneller Landwirtschaft stammen. Außerdem muss jede Produktverpackung mit EU Bio-Siegel angeben, woher die Zutaten stammen: Aus der »EU-Landwirtschaft«, der »Nicht-EU-Landwirtschaft« oder der »EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft« – also sowohl aus der EU als auch aus Ländern außerhalb der EU.

Noch ein Bio-Siegel – ist das wirklich notwendig?

Fest steht, dass die anderen Bio-Siegel – wie das Deutsche Bio-Siegel oder die der Anbauverbände Demeter und Bioland – weiterhin gültig bleiben. Die Bio-Anbieter müssen also mindestens die mit dem EU Bio-Siegel verbundenen Anforderungen erfüllen – sie können aber noch mehr bieten und das entsprechend auf ihren Bio-Lebensmitteln anzeigen. »Das Bio-Siegel ist neben dem neuen ‘Ohne Gentechnik’-Siegel das einzige staatliche Qualitätssiegel für Lebensmittel«, findet foodwatch und hält das verpflichtende EU Bio-Siegel daher für richtig.

Ansonsten herrsche nämlich ein Dschungel aus größtenteils nichtssagenden Gütesiegeln, die sich die Hersteller zum Teil selbst verleihen und die eine besondere Qualität häufig nur suggerieren. Da lese man dann zwar »Qualitätsgarantie«, »aus kontrolliertem Anbau« oder »QS – geprüfte Qualitätssicherung« – doch was das bedeute, wisse kaum ein Konsument. Das EU Bio-Siegel hält die Verbraucherschutzorganisation daher für eine gute Orientierungshilfe beim täglichen, ökokorrekten Einkauf.

Trotz EU Bio-Siegel bleiben Probleme bestehen

Wer wirklich mit seinem Einkauf etwas Gutes tun will, sollte aber auf noch mehr achten, als allein auf das EU Bio-Siegel. Denn einige Probleme bleiben trotzdem bestehen. So können Lebensmittel auch mit dem EU Bio-Siegel Zusatzstoffe – wie Aromen und bei Ausnahmeregelungen auch Farbstoffe – enthalten. »Mit dem Bio-Siegel verkauft werden etwa Limonaden, bei denen keine Spur Frucht drin ist, sondern der Geschmack mit Aromastoffen aus Papierabfällen und Schimmelpilzen erzeugt wird«, wettert foodwatch. Auch viel zu süße, zuckerhaltige Frühstücksprodukte für Kinder seien auch dann noch ein Problem für die Gesundheit unserer Kleinen.

Dazu kommt laut der Verbraucherschutzorganisation, dass Bio-Produkte teilweise nicht wirklich ökologisch hergestellt werden. Der Wasserverbrauch bei der Produktion spielt beim EU Bio-Siegel zum Beispiel gar keine Rolle. Daneben lasse sich bei Bio-Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern eben auch nicht immer mit Sicherheit sagen, dass ihre Bio-Qualität ganz sicher geprüft wurde. Aus diesem Blickwinkel betrachtet gewinnt dann auch die Kennzeichnungspflicht der Herkunft eine besondere Bedeutung.

Schließlich und endlich sagt das EU Bio-Siegel nichts über die Fairness und sozialen Bedingungen aus, unter denen das entsprechende Bio-Lebensmittel hergestellt wurde. Außen vor bleibt bislang auch die Regelung für Verpflegungsbetriebe, Betriebskantinen, Großküchen, Gaststätten und ähnliche Einrichtungen. So bleiben die einzelstaatlichen Regelungen bestehen: In Deutschland sind »Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung«, wie foodwatch schreibt, aber durch das Öko-Landbaugesetz anderen Bio-Unternehmen gleichgestellt und damit ebenfalls kontrollpflichtig.

SLH, Foto’s: EU Bio Logo © ble.de

Mehr zum Thema:

Verbrauchertipps: Bio Produkte

Keine Macht der Mogelpackung: Mit Preisvergleich die Umwelt schonen

Rekord: Bio – Anbaufläche übersteigt 1 Million Hektar

Bio Branche 2012 – Deutschland ist in Bio spitze

Studie beweist: Bio-Anbau ist effizienter

Globale ökologische Landwirtschaft

Naschgartenaktion

kuenstliche-lebensmittel-kommt-unser-fleisch-bald-aus-dem-labor

BMLEV-Studie über Lebensmittelverschwendung

Pflanzenbasierte Ernährung schützt Gesundheit und Umwelt

“Wir haben es satt!” 23.000 Menschen demonstrieren für eine nachhaltige Agrarpolitik

Back to Basics – wie Chipotle Mexikan Grill nachhaltige Landwirtschaft fördert

Totalversagen der grünen Gentechnik – Widerstand gegen Monsanto & Co. wächst

270.000 verklagen Monsanto

Patente auf normal gezüchtetes Gemüse

NABU kritisiert Bioökonomierat

Vertikale Landwirtschaft

Eine Kommentar zu EU Bio-Siegel garantiert Mindeststandard bei Bio-Lebensmitteln

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*

 
Ein Familienmitglied der: