Urteil gegen Monsanto – Großkonzern muss vergiftetem Bauern Entschädigung zahlen

Das Urteil des Landesgerichts Lyon könnte Tür und Tor für eine Welle von Schadensersatzklagen öffnen. Denn der französische Wortführer aller Herbizid-Geschädigten, Paul François, hat seinen Fall gewonnen. Das Gericht sieht Monsanto als verantwortlich für seine beschädigte Gesundheit…

Urteil gegen Monsanto

Großkonzern muss vergiftetem Bauern Entschädigung zahlen

Monsanto verantwortlich für Vergiftung von BauernMonsanto ist verantwortlich für die Vergiftung von Paul François mit dem Spritzmittel Lasso, so lautet das Urteil des Landesgerichts von Lyon vom 13.2.2012. Folgerichtig verurteilt das Gericht Monsanto dazu, Pierre François vollständig für seinen Nachteil zu entschädigen. Diese Entscheidung könnte Tür und Tor für eine ganze Welle von Schadensersatzklagen öffnen. 

Der Getreideanbauer Paul François (47) kann nur noch halbtags arbeiten, da er unter chronischer Müdigkeit und hartnäckigen Kopfschmerzen leidet. Als François am 27. April 2004 den Tank seines Zerstäubers öffnen wollte, schossen ihm die Lasso-Dämpfe ins Gesicht. Sofort stieg in ihm Übelkeit auf, gefolgt von Lallen, Schwindel, Kopfschmerzen und Muskelproblemen. Aufgrund seiner heftigen Beschwerden war er ein Jahr lang komplett arbeitsunfähig.

Heutzutage, fast acht Jahre später, kann Paul François lediglich halbtags arbeiten. Seine Ärzte gehen davon aus, dass sein zentrales Nervensystem beschädigt wurde.

Im Mai 2005, ein Jahr nachdem er die Dämpfe eingeatmet hatte, zeigten Analysen Spuren von Monochlorbenzol in seinem Körper, ein Lösungsmittel, das neben dem aktiven Bestandteil Anachlor einen wesentlichen Bestandteil von Lasso ausmacht.

Drei Jahre später, mittlerweile zum Wortführer der Herbizid-Geschädigten avanciert, verklagte Paul François den Agrarchemie-Riesen. Denn obgleich seit den 80er Jahren bekannt war, wie gefährlich Lasso ist, hatte Monsanto “alles dafür getan, um Lasso weiterhin auf dem Markt zu lassen”, so François’ Anwältin Lafforgue. Erst 2007 wurde das Unkrautvernichtungsmittel schließlich vom Markt genommen.

Ein wegweisendes Urteil

Lafforgue zufolge ist Monsanto seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, da die vollständige Zusammensetzung des Produkts auf dem Etikett nicht deklariert war. Zudem wurde weder auf die Risiken im Zusammenhang mit einer Inhalation hingewiesen, noch auf die Notwendigkeit, eine Atemschutzmaske zu tragen. Der Anwalt Monsantos, Jean-Philippe Delsart, zog eine Vergiftung durch Lasso in Zweifel, da sich die gesundheitlichen Probleme erst Monate nach dem Zwischenfall manifestiert hätten.

“Die Anerkennung der Verantwortlichkeit Monsantos in dieser Sache ist essentiell: Hersteller von Pflanzenschutzmittel wissen von nun an, dass sie ihre Verantwortung nicht mehr auf die Nutzer ihrer Produkte abwälzen können”, erklärte François Veillerette, Sprecherin der Nichtregierungsorganisation Générations futures.

Der Konzern Monsanto ist wegen der Patentierung von Saatgut, gentechnisch veränderten Pflanzen, hochgiftigen Spritzmitteln und einer sehr aggressiven Marktstrategie in der Kritik. Mittlerweile mehren sich der Widerstand und die Klagen gegen den US-Agrarkonzern.

DW, Foto © Janni – Fotolia.com

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